Nationales SAfW Wundregister
Die Anerkennung von Wundambulatorien/Wundsprechstunden ist gesetzlich nicht geregelt, dennoch ist es wichtig, diese mit entsprechenden Qualitätsanforderungen und Standards zu versehen und regelmässig zu überprüfen. Die SAfW hat dazu einen Anforderungskatalog erstellt, welcher der Komplexität der Behandlung von Patienten mit akuten und chronischen Wunden gerecht wird.
Jedes Wundambulatorium/Wundsprechstunde hat die Möglichkeit, seine Handlungsanweisungen durch die SAfW überprüfen zu lassen. Werden die Anforderungen erfüllt, wird die jeweilige Einrichtung als Empfehlung auf der Internetseite der SAfW aufgeschaltet. Anerkannte Wundzentren dokumentieren ihre Fälle im SAfW Qualitätsregister. Mit dieser innovativen Datenbank und schweizweiten Erfassung von Wunden gehören wir zu einem der führenden Ländern im Wundmanagement.