BVG Urteil zu MiGeL Vergütung
Ausgangslage
Im Herbst 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht zwei Urteile in Bezug auf die Verrechnung von Mittel und Gegenständen (MiGeL) publiziert:
Aufgrund seiner Erwägungen hielt das Bundesverwaltungsgericht zusammenfassend fest, dass die Materialien zur Applikation über die in Art. 7a Abs. 3 KLV genannten Pauschalbeiträge abgegolten würden und nicht zusätzlich verrechnet werden dürfen. Dies bedeutet, dass die Krankenversicherungen somit nur eine Vergütung an Mittel und Gegenständen leisten, die der Behandlung oder der Untersuchung im Sinne einer Überwachung der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dient, die auf ärztliche Anordnung abgegeben werden und die von der versicherten Person selbst oder mit Hilfe einer nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkenden Person angewendet werden (Selbstanwendung).
Momentaner Stand (Stand 23. 01. 2019)
Vom SBK wurde eine Taskforce definiert, die sich derzeit aus Vertreterinnen von Freiberuflichen Pflegefachpersonen, Curacasa, Schweizerische Interessengruppe Wundspezialistinnen IGWS und SAfW zusammensetzt. Die Taskforce hat sich am 11. 04. 2018 mit den Vertretern von BAG und den Krankenkassenverbänden in Bern getroffen. Die Ergebnisse dieser Sitzung sind im Artikel der NZZ vom 13. 04. 2018 gut zusammengefasst. Am 24. 04. 2018 hat sich die Taskforce mit den betroffenen Freischaffenden in Olten zu einem Austausch getroffen. Weter wurde an einer erneuten Sitzung am 09. 05. 2018 diskutiert, wie die Kommunikation bzgl. BVG Urteil mit den Kantonen, mit den Politikern und der Presse weitergeführt werden soll.
Durch das Bundesgerichtsurteil vom 20. Juli 2018 zur Finanzierung der Restkosten durch die Kantone (siehe Pressespiegel) ergibt sich eine neue Ausgangslage, bezogen auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 1. Spetember 2017.
Durch den Einfluss verschiedener Organisationen der Leistungserbringer, konnten im Parlament 2 Motionen eingebracht werden:
» Motion der SGK-NR
» Motion von Pirmin Bischof (CVP)
Der Bundesrat empfiehlt beide Motionen zur Ablehnung. Weitere verhandlungen dazu fiden im April 2019 statt.
Pressespiegel zum Thema «MiGeL-Vergütung»
Der Passus der Selbstanwendung der MiGeL Produkte ist seit dem Jahr 2011 enthalten. Bisher wurde er aber nicht wirklich in der Praxis umgesetzt. Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts wollen dies nun ändern.
» Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid vom 1. September 2017
» Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid vom 7. November 2017
» Informationsschreiben der Einkaufsgemeinschaft HSK an den SBK vom 12. 12. 2017
» Factsheet zur aktuellen Lage von Pierre-André Wagner,Leiter Rechtsdienst des SBK, 18. 03. 2018 (»in französischer Sprache)
» Empfehlungen des SBK fürFreiberufliche vom 10. 04. 2018